Zielzustand
Die Behörde verfügt über ein Betriebsmodell für agentische Systeme, das Entwicklung, Freigabe, Betrieb, Überwachung, Änderung und Stilllegung über den gesamten Lebenszyklus regelt. Zentrale Plattformkomponenten können (behörden-) übergreifend betrieben werden; die fachliche Verantwortung für konkrete Agenten und Prozesse bleibt bei den zuständigen Organisationseinheiten.
Beschaffung und Verträge stellen sicher, dass Modelle, Plattformen und weitere Komponenten austauschbar, auditierbar und technisch integrierbar bleiben. Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern werden durch offene , definierte und modulare Beschaffung begrenzt bzw. gesteuert.
Designprinzip 15
AgentOps statt einmaliger Abnahme
Agentische Systeme benötigen einen kontinuierlichen Betriebs- und Freigabeprozess. Änderungen an Modellen, , Daten oder Rahmenbedingungen können die Qualität und das Verhalten eines Agenten positiv oder negativ verändern und deshalb eine erneute Bewertung erforderlich machen.
Designprinzip 16
Beschaffung folgt der modularen Architektur
Alle sollten technisch voneinander trennbar bleiben. Dabei müssen nicht zwangsläufig unterschiedliche Anbieter eingesetzt werden; entscheidend ist, dass einzelne Komponenten später ersetzt werden können.
Designprinzip 17
Kontrollierter Rollout statt Big Bang
Neue Agenten starten zunächst mit begrenztem statt vollumfänglichem . Sie beginnen im Testbetrieb mit einer anschließenden Erweiterung ihrer Kompetenzen in mehreren Etappen. Weitergehende Rechte und stärker automatisierte Prozessschritte werden freigegeben und erweitert, wenn sich Zuverlässigkeit und Betriebsverhalten im realen Einsatz erwiesen haben.
Designprinzip 18
Fallback ist Teil des Designs
Kritische Prozesse müssen auch dann weitergeführt werden können, wenn ein Agent, Modell oder externer Dienst ausfällt. Agenten müssen deshalb deaktivierbar sein und Rückfallprozesse bestehen, um laufende Vorgänge an „Reserve-Agenten“, Menschen oder konventionelle Verfahren übergeben zu können.
Designprinzip 19
Flexible Bereitstellung
Der Betrieb von KI-Agenten und der dafür benötigten Recheninfrastruktur kann zentral oder dezentral, oder in der erfolgen, sofern die Sicherheits- und Souveränitätsanforderungen für den jeweiligen Anwendungsfall erfüllt sind. Die des Agenten wird davon getrennt bestimmt.
Designprinzip 20
Transparente Kostensteuerung
Die Nutzung von Plattformleistungen wird transparent verrechnet. Budgets für Agenten begrenzen Token- oder , wenn nach diesem verrechnet wird. Dabei werden Verbräuche über alle Betriebsorte hinweg nach einheitlichem Standard erfasst und zugeordnet (). und eine schützen vor Überlastung (z. B. durch unbeabsichtigte Agenten-Schleifen).