Zielzustand
Die Behörde verfügt über eine föderierte Datenarchitektur, in der und Fachverfahren dezentral bei den jeweils verantwortlichen Stellen verbleiben können und deren Daten dennoch nutzbar sind. Agenten greifen über definierte auf benötigte Registerinformationen zu – unabhängig davon, ob diese von der registerführenden Stelle selbst oder über einen autorisierten Vermittlungsdienst bereitgestellt wird. Eine zentrale Kopie der für KI-Zwecke ist nicht vorgesehen.
Unstrukturierte Wissensbestände wie Rechtsgrundlagen, Richtlinien oder Handbücher werden getrennt davon für semantische Suchen aufbereitet. Herkunft, Aktualität und Berechtigungskontext der verwendeten Informationen müssen nachvollziehbar bleiben.
Designprinzip 9
Register können dezentral bleiben
werden für agentische Anwendungen nicht zentral zusammengeführt oder dauerhaft repliziert. Der Zugriff erfolgt über kontrollierte auf die jeweils autoritative Quelle – entweder direkt oder über einen dafür vorgesehenen Vermittlungsdienst, der als verwaltungsinterner dient.
Designprinzip 10
API-first für Registerdaten
Agenten greifen auf grundsätzlich über standardisierte und transparente zu. Dadurch bleiben Registersysteme und agentische Anwendungen technisch voneinander getrennt und können unabhängig weiterentwickelt werden.
Designprinzip 11
Semantische Vermittlung statt Vorab-Harmonisierung
Agenten benötigen kein vorab vereinheitlichtes Datenmodell, da Quelldaten bedarfsgetrieben über Adapter oder ( bzw. ) in ein definiertes Zielschema überführt und anschließend formal sowie bei kritischen Prozessen inhaltlich geprüft werden.
Designprinzip 12
Zugriff nach Least Privilege
Agenten erhalten keine pauschalen Registerrechte, sondern nur (einen zeitlich begrenzten) Zugriff auf die für den jeweiligen Vorgang benötigten Informationen. Berechtigungen richten sich nach Nutzer, Agent, Zweck und aktuellem Bearbeitungskontext.
Designprinzip 13
Provenance by Design
Bei fachlich relevanten Daten muss nachvollziehbar bleiben, aus welcher Quelle sie stammen, wann sie abgerufen und gegebenenfalls wie sie transformiert wurden. Auch nach einer technischen oder LLM-basierten Umwandlung muss ein Rückbezug auf die ursprüngliche Information möglich bleiben.
Designprinzip 14
Accountability by Design
Jeder KI-Agent hat eine fachlich verantwortliche Stelle, die von ihm getroffenen Entscheidungen und dabei vorgenommenen Abwägungen sind stets nachvollziehbar dokumentiert. Governance-Vorgaben wie Berechtigungen, Autonomiestufen, Prüfpunkte und Budgets sind als Regeln („“) hinterlegt und werden bereits beim Aufbau eines KI-Agenten verbindlich mitkonfiguriert.
Fußnoten
bzw. meint, dass die Ausgabe eines LLM-Aufrufs in einem bestimmten, klar definierten Format erfolgt.
Zur Markierung springen (Fußnote 2)