Nachfolgend werden Gelingensbedingungen beschrieben, die nicht in einzelnen Behörden, sondern übergreifend geklärt und gestaltet werden müssen: rechtliche Grundlagen, verbindliche Standards, gemeinsame technische Bausteine und Regeln für die Zusammenarbeit. Sie stellen die für das Erreichen des agentischen Zielzustands erforderlichen Rahmenbedingungen dar.
Leitprinzip ist dabei „gemeinsame Standards, zentrale Komponenten, dezentrale Umsetzung“: Standards, , Musterverträge, methodische Angebote (z. B. Basis-Schulungen, Prozessdokumentationen, Rollout-Szenarien) sollen von einer zentralen Stelle einheitlich und verwaltungsübergreifend entwickelt sowie fortgeschrieben werden. Diese Bausteine können von allen Behörden nachgenutzt werden. Erkenntnisse aus dem realen Einsatz der KI-Agenten fließen zurück in die Weiterentwicklung von Standards und Angeboten ein. Die Behörden entscheiden selbst, für welche Prozesse und Prozessbausteine sie Agenten einsetzen und verantworten sie fachlich. Was eine Behörde entwickelt, steht anderen zur Nachnutzung zur Verfügung (z. B. als über ). Referenzpunkt ist in der Regel bundesweit, wo möglich und sinnvoll wird eine Anbindung an internationale Regelungen und Infrastrukturen angestrebt (insbesondere EU-Ebene).
Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens
Der Rechtsrahmen legt fest, welche unterstützenden, vorbereitenden, ausführenden und entscheidenden Tätigkeiten KI-Agenten übernehmen, und wie oder wo menschliche Beteiligung erforderlich bleibt. Fachgesetzliche Vorgaben ermöglichen grundsätzlich agentisches Handeln. Datenschutzrechtliche Voraussetzungen des Agenteneinsatzes sind übergreifend geklärt, Behörden können sich auf eine einheitliche Auslegung stützen.
Übergreifende Governance und Standardsetzung
Eine oder mehrere bestehende Institutionen sind klar mandatiert, für Bund, Länder und Kommunen verbindliche Standards für agentische KI zu setzen und fortzuschreiben. Sie umfassen Kriterien für die Auswahl von KI-Modellen und Anbietern, Anforderungen an Sicherheit und Nachvollziehbarkeit im Betrieb sowie Vorgaben für Evaluierung und Dokumentation. Die Einhaltung wird überprüft und, wo möglich, technisch durchgesetzt („“). Eine verwaltungsübergreifende Beratungsfunktion unterstützt die Behörden bei rechtlichen und technischen Fragen und stellt einfach zugängliche zu Prüfungs- und Bewertungsaufgaben (wie z. B. Risikobestimmung) zur Verfügung. Vorhaben zu agentischer KI werden ebenenübergreifend in einem gemeinsamen Portfolio im Rahmen der interföderalen Governance gesteuert.
Klare Verantwortungs-, Haftungs- und Vertragsregeln
Die Verantwortung zwischen Behörden, Plattformbetreibern und Technologieanbietern ist eindeutig verteilt und klar geregelt. Übergreifende Musterverträge regeln Haftung, Service Levels, Sicherheitsvorfälle, Modelländerungen, Austauschbarkeit, Subunternehmer und Vertragsende. Für Behörden ist transparent, welche Pflichten bei Fehlfunktionen greifen und welche Ansprüche gegenüber Anbietern bestehen.
Gemeinsame Plattformbausteine für KI-Agenten
Behörden bauen ihre KI-Agenten auf gemeinsamen wiederverwendbaren Plattformdiensten auf, statt jeweils einen eigenen technischen Stack aufzubauen. Der dafür bereitgestellte technische Stack entspricht dem jeweiligen Stand der Technik und kombiniert wissenschaftliche Erkenntnisse mit Best Practices aus Industrie und Verwaltung. Die Plattformdienste knüpfen an bestehende Ansätze wie z. B. und an, sind untereinander kombinierbar und ermöglichen den Wechsel von Modellen und Anbietern. Darüber hinaus ermöglichen gemeinsame Standards und mit Bezug zu agentischer KI, dass Interoperabilität zwischen bestehenden und neuen Lösungen im föderalen Kontext sowie von Technologieanbietern hergestellt werden kann.
Zentrales Agentenregister
Ein zentrales dokumentiert alle produktiv eingesetzten Agenten mit Angaben wie: eindeutiger Kennung, Zweck, verantwortlicher Behörde und Owner, Rechtsgrundlage, Risikoklasse, , zugelassenen Datenquellen sowie und Systemen, auf die der Agent zugreifen darf. Es unterscheidet zwischen Agenten, die innerhalb einzelner Behörden agieren, und solchen, die behördenübergreifend eingesetzt werden. Es dient der Aufsicht und Kontrolle, der Nachnutzung auf Basis einer „Whitelist“ und der Transparenz (wo angemessen).
Anschlussfähigkeit und Integration in bestehende Systeme
Agentische KI ist sicher und interoperabel in die weiterentwickelten Fachverfahren, und Online-Dienste eingebunden. Fachverfahrenshersteller und Anbieter von Online-Diensten stellen standardisierte bereit, über die KI-Agenten kontrolliert, mit klaren Berechtigungen und nachvollziehbar protokollierten Aktionen handeln können. Anforderungen an die Agentenfähigkeit der Systeme sind fester Bestandteil ihrer Beschaffung und Weiterentwicklung. Es besteht ein mit dem verbundener Trust-Layer, aus dem klar ersichtlich wird, in wessen behördlichen Auftrag Agenten handeln, mit welchen Berechtigungen und Befugnissen.
Maschinenzugängliche Daten-, Register- und Wissensbasis
KI-Agenten greifen auf aktuelle, autoritative und zugängliche Informationsquellen zu. sind über standardisierte nutzbar (z. B. ). Gesetze und Verwaltungsvorschriften liegen vor. Übergreifend ist festgelegt, welche Quellen als verbindlich gelten, und neue Rechtsstände fließen automatisiert in agentische Systeme ein.
Agentenfähige Organisationsregeln
Die Geschäftsordnungen von Bund und Ländern sind auf agentisches Handeln ausgerichtet, bspw. bei Zeichnungs- und Mitzeichnungsbefugnissen und in der Aktenführung. Für jeden KI-Agenten sind die fachliche Ownership sowie Verantwortung zwischen Mensch und Agent geregelt. Die Zusammenarbeit zwischen Behörden über Agenten folgt festgelegten Regeln, sodass jede Interaktion einer verantwortlichen Stelle zugeordnet und nachvollziehbar ist. Für behördenübergreifend agierende KI-Agenten ist geregelt, wer sie verantwortet, verändert und abschaltet.
Rollen, Kompetenzen und Dienstrecht
Das Dienst- und Tarifrecht öffnet den Zugang zur Verwaltung auch über nachgewiesene Digital- und KI-Expertise, nicht nur über formale Abschlüsse. Marktkonforme Vergütungsstrukturen und spezialisierte Laufbahnen für Fachexpertise machen die Verwaltung attraktiv für externe Expertise und eröffnen internen Fachkräften Entwicklungsperspektiven. Übergreifende Rollenprofile und Qualifizierungsangebote stehen den Behörden zur Verfügung. Die Rollen in der Bürger- und Service-Schnittstelle werden behördenübergreifend angesiedelt wie z. B. die . Dabei kann auf die bestehenden Strukturen der einheitlichen Behördenrufnummer 115 aufgesetzt werden.
Vertrauenswürdige KI-Agenten
Es wird eine technische und organisatorische Basis für Vertrauen in agentische Workflows geschaffen. Kern ist ein „“, über den die Strukturen des zu schaffenden , ggf. auch kryptografisch versiegelt, abgefragt werden können. So lassen sich Identitäten, Mandate und Aufträge in einem vertretbaren Rahmen nachvollziehen. In die Plattform werden drei wesentliche Sicherheitskomponenten integriert: im Agent für sicherheits- und compliancerelevante Vorgaben, wie ein restriktives Rechtemanagement sowie proaktive Überwachung per und . Prüfverfahren und Zertifizierungen werden in enger Zusammenarbeit mit Institutionen zur KI- und Agentensicherheit umgesetzt. So entsteht ein vertrauensbasierter Raum – – für den Agenteneinsatz zwischen Behörden und gegenüber Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen.