Leitmotiv des Wandels
Von fragmentierten Zuständigkeiten, Prozessen, Datenbeständen und einer „Navigationslast“ bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen hin zu einer ganzheitlichen sicheren Verwaltung, die proaktiver auf individuelle Bedürfnisse und Lebenslagen des einzelnen Menschen eingeht und zugleich einen niedrigschwelligen Zugang über nutzendenfreundliche Zugangswege ermöglicht. Die behördenübergreifende sowie interne Steuerung und Koordinierung von Fällen, Informationen und Aufgaben sowie die eigentliche Leistungserbringung erfolgen, wo möglich und sinnvoll, automatisiert bzw. autonom.
Zielbild
Die Verwaltung erscheint zentralen gegenüber als Einheit mit zentralen, nutzendenfreundlichen „Eingangstüren“, wie etwa das und die . Kommunikation mit der agentischen Verwaltung erfolgt multimodal und (wo sinnvoll und gewünscht) auch zwischen KI-Agenten der Nutzenden und der Verwaltung. Die agentische Verwaltung erbringt ihre Leistungen künftig weitgehend im Hintergrund. Menschen, die die Leistungen der Verwaltung in Anspruch nehmen, müssen deutlich weniger der oben beschriebenen „Navigationsleistungen“ erbringen.
Dies wird ermöglicht durch den behördenübergreifenden „Fall“ als führendes Objekt. Anliegen der erhalten auf diese Weise eine dauerhafte Identität mitsamt Status, Historie, Beteiligten, Fristen, Nachweisen („“) und einer jederzeit klar zugewiesenen verantwortlichen Stelle innerhalb der Verwaltung. Diese übergreifende Klammer braucht es in der agentischen Verwaltung, um Nachvollziehbarkeit, Rechenschaft und Transparenz herzustellen.
Der dafür notwendige föderale , der die Fallsteuerung und -koordination sicherstellt, bildet den organisatorischen und technischen Anschlusspunkt für Fachverfahren, , Agenten und Menschen. Ein kann im Zielbild sowohl durch zentrale Elemente, also eine (anteilige) Plattformlösung, als auch durch dezentrale Lösungen operationalisiert werden. Letztere können beispielsweise eine Architektur umfassen, die über Standards, Protokolle, gemeinsame sowie ausgewählte definiert ist. Grundsätzlich gilt das Prinzip, wo möglich, auf bestehende föderale Infrastrukturen aufzubauen und agentenfähig zu machen. Die und Bearbeitung des Falls wird entsprechend dokumentiert und nachvollziehbar gestaltet. Ein Widerruf seitens der Nutzenden ist möglich.
Die Zusammenarbeit beteiligter (verwaltungseigener) Agenten wird dynamisch, über Behördengrenzen und föderale Ebenen hinweg und unter gemeinsamem, aber zweckgebundenem Zugriff auf relevante Datenbestände orchestriert und koordiniert. Workflows der Verwaltung folgen hierbei nicht mehr vorrangig einer starren Prozesslogik, sondern orientieren sich stärker am gewünschten Ergebnis bzw. der gewünschten Wirkung („“). Letztlich erlaubt die Verwendung von KI-Agenten der Verwaltung, Bedarfe ihrer zu antizipieren und diese proaktiv und hochgradig individualisiert zu adressieren.
Fußnoten
Ein alternativer, ebenfalls möglicher Zielzustand wäre die Existenz verschiedener führender Objektarten, die entlang von klaren Standards, und Übergabepunkten miteinander in Beziehung stehen.
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