Der Einsatz agentischer KI-Systeme orientiert sich an der Wirtschaftlichkeit und Wirkung konkreter Anwendungsfälle. Diese Anwendungsfälle lassen sich in der Regel entlang von fünf agentischen Leistungsbereichen – Politik & Aufsicht, Ordnung & Eingriff, Leistung & Förderung, Planung & Infrastruktur sowie verwaltungsinterne Leistungen – skizzieren, in denen ein Großteil der Wertschöpfung der Verwaltung erfolgt.
Wichtig ist, dass im avisierten, ganzheitlichen Zielbild eine Arbeitsteilung nach Wirksamkeit, Eignung und Effizienz vorgesehen ist. Wo möglich, können Entscheidungen auf Basis von festen Regeln und bestehenden Workflows (klassische Fachverfahren, Software-Lösungen, etc.) getroffen werden. Kostenintensivere Agenten übernehmen insbesondere die wissensbasierte Arbeit und die Prozessorchestrierung. Menschen verantworten, begegnen Bürgerinnen, Bürgern sowie Unternehmen, greifen ein und entscheiden, wo technische Systeme an ihre Grenzen stoßen bzw. nicht in Entscheidungsprozessen genutzt werden sollen.