Staatliche Wertschöpfung in der Leistungsverwaltung reicht von der Erteilung einer Bewilligung oder Genehmigung bis zur Gewährung einer Leistung (Geldzahlung, Dienstleistungen, Sachleistungen o. ä.) – sowohl im Kontext der Daseinsvorsorge als auch der (Wirtschafts-)Förderung.
Zielzustand
In einer agentischen Verwaltung löst nicht mehr der Antrag das Verfahren aus, sondern das Ereignis selbst. Leistungen werden individualisiert und für die Bürgerinnen und Bürger gebündelt, d. h. mehrere zusammenhängende Leistungen werden gemeinsam erbracht; die – unter Umständen weiterhin verteilten – Zuständigkeiten treten für die Leistungsempfangenden in den Hintergrund. Durch die agentische Bearbeitung werden Leistungen in der Regel deutlich schneller als heute gewährt – je nach notwendigen und definierten Kontrollmechanismen und Komplexität sofort, nach wenigen Minuten oder innerhalb von einigen Tagen.
Leitmotiv des Wandels
Von der Holschuld der Berechtigten zu einer möglichst proaktiven, individualisierten Leistungsgewährung durch die Verwaltung. Der Staat erkennt Lebens- und Unternehmensereignisse, wo rechtlich möglich sowie politisch gewünscht, ermittelt entsprechende Leistungsansprüche und navigiert Nutzende aufwandsminimierend und in verständlicher Sprache durch die Mitwirkung in der agentischen Antragstellung.
Illustrativer Anwendungsfall: Leistungsgewährung in der agentischen Verwaltung
Abbildung 7: Illustrativer Anwendungsfall „Leistung & Förderung“
Beispiel „Familienstart ohne Antrag“
Mit der Geburt eines Kindes kommt auf Eltern administrativer Aufwand zu – etwa durch die Anmeldung und Beurkundung, durch Anträge auf Kinder- und Elterngeld sowie je nach Einkommenssituation den Kinderzuschlag oder die Voranmeldung für einen Kitaplatz.
In der agentischen Verwaltung ist hierfür im Regelfall keine Antragstellung im klassischen Sinne mehr erforderlich. Die Klinik meldet die Geburt elektronisch an das Standesamt. Die Informationen werden nach der Beurkundung medienbruchfrei an die Meldebehörde und die Steuerverwaltung weitergeleitet, um die Wohnsitzanmeldung zu vollziehen sowie die steuerliche Identifikationsnummer zu vergeben. Auf Basis einer behördenübergreifenden Fallakte werden verschiedene Fachagenten aktiviert (über einen Orchestrierungsagenten oder regelbasierte Protokolle). Innerhalb der Fachverfahren werden die erforderlichen Daten mit den vorhandenen Informationen im Melderegister, bei der Familienkasse, Rentenversicherung und der Steuerverwaltung abgeglichen.
Kurz nach der Geburt erhalten die Eltern auf dieser Basis einen vollautomatisiert erstellten Kindergeldbescheid in ihrer sowie die erste Zahlung auf das präferierte Konto. Über die erhalten sie – bei bestehendem Anspruch – auf Knopfdruck unmittelbar einen vorausgefüllten Elterngeldantrag, in dem sie nur noch die Aufteilung der Bezugsmonate festlegen müssen. Rückfragen können entweder direkt mit einem agentischen KI-System in einfacher Sprache geklärt werden oder nachgelagert im Gespräch mit einem Verwaltungsmitarbeitenden.
Je nach Bedarfsermittlung bekommen Eltern zudem einen vorausgefüllten Antrag auf Kinderzuschlag. Dokumente oder Nachweise sind in der enthalten oder können niedrigschwellig über einen sicheren Datenspeicher im Rahmen der ergänzt oder von den Agenten selbsttätig eingeholt werden (insoweit vorab die datenschutzrechtliche Zustimmung zu einem derartigen Verfahren eingeräumt wurde).
Bescheide gehen gebündelt in den der Eltern ein. Im weiteren Verlauf erinnert ein Agent, beispielsweise über die oder andere niedrigschwellige Kontaktwege, die Eltern rechtzeitig an das Ende des Elterngeldbezugs, stößt die Kitavormerkung in der Kommune an und prüft Änderungen des Kinderzuschlags bei Einkommensänderungen.
