Staatliche Wertschöpfung im Sinne der Eingriffsverwaltung umfasst hoheitliches Handeln, das in Rechte und Freiheiten Einzelner eingreift oder Pflichten begründet, um Gefahren für Rechtsgüter Dritter oder der Allgemeinheit vorzubeugen, abzuwehren und eingetretene Schadenslagen zu bewältigen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten sowie staatliche Ansprüche durchzusetzen.
Zielzustand der agentischen Verwaltung
Staatliches Handeln richtet sich vorrangig nach Risiko und Lage, nicht überwiegend nach Turnus. Kontroll-, Vorsorge- und Interventionsbedarfe werden aus laufend verfügbaren Signalen erkannt, priorisiert und bis zur Entscheidung aufbereitet. Das Handeln der Verwaltung erfolgt gegenüber betroffenen Akteuren möglichst frühzeitig und im Sinne der gemeinsamen Lösungsfindung: Befähigung und Hilfestellung als erste Stufe, Eingriff und Sanktion als Eskalation („Hilfestellung vor Bestrafung“). Der Eingriff verliert nicht an Schärfe, sondern an Häufigkeit, weil er später auf der „Eskalationsleiter“ steht.
Leitmotiv des Wandels
Von gleichmäßig verteilter, flächendeckender Formalprüfung zu risikobasierter Intervention mit vollständiger Begründungstiefe. Vom Turnus zum Risiko. Vom statischen Prüfraster zum dynamischen Lagebild.
Illustrativer Anwendungsfall: Agentisches Lagebild
Abbildung 6: Illustrativer Anwendungsfall „Ordnung & Eingriff“
Beispiel „Die agentische Verwaltung im Katastrophenfall“
Schon heute gibt es im Kontext des Katastrophenschutzes leistungsfähige (digitale) Bausteine, etwa für die Frühwarnung und die Alarmierung. Gleichwohl sind sie häufig nicht vollständig integriert und nicht dynamisch gekoppelt. Gerade in den ersten Stunden einer Katastrophenlage binden das Zusammentragen verschiedener Informationsquellen und die Abstimmung mit unterschiedlichsten Akteuren Kräfte, die für die inhaltliche und vorausschauende Abwägung fehlen.
In der agentischen Verwaltung agiert im Katastrophenfall ein Verbund spezialisierter Agenten, führt Informationen zusammen, erstellt ein dynamisches Lagebild und koordiniert auf dieser Grundlage zur Verfügung stehende Ressourcen. Ein Orchestrierungs-Agent verdichtet Informationen, erkennt Informationslücken und leitet Aktivitäten ein, um diese zu schließen (z. B. Anforderung zu Pegeldaten oder Anfrage von Drohnenüberflug). Hierauf aufbauend verteilt er Aufgaben an Fach-Agenten und koordiniert ihr Zusammenwirken: Ein Lage-Agent wertet laufend Wetter-, Infrastruktur- und Einsatzmeldungen aus, erkennt Widersprüche und verdichtet sie zu einem gemeinsamen Lagebild. Ein Prognose-Agent kalkuliert, wie sich die Lage entwickelt und was Evakuierung, Sperrung oder Abwarten bewirken. Ein Warn-Agent verdichtet für die Öffentlichkeit relevante Informationen und formuliert ortsbezogene Warnungen in verständlicher Sprache. Letztlich gleicht ein Ressourcen-Agent Bedarf und Bestand an Kräften, Material und Unterkünften ab und fragt – wenn nötig – Amtshilfe an.
So erhält der Stab früher ein belastbares Bild und mehrere Optionen mit absehbaren Folgen. Allgemeinverfügungen und Evakuierungsanordnungen liegen als Entwurf vor. Auch bei Spitzenlast geht keine Meldung und kein Auftrag verloren und jeder Schritt ist mit Quelle und Uhrzeit dokumentiert. Über Eingriffe, Warnungen und den Einsatz von Kräften entscheiden weiterhin Amtsträger und Einsatzleitung.
