Im Bereich Planung und Infrastruktur entsteht staatliche Wertschöpfung einerseits dort, wo die Verwaltung räumliche Entwicklung steuert und Vorhaben ermöglicht. Sie stellt Raumordnungs- und Bauleitpläne auf und genehmigt private wie öffentliche Vorhaben von Wohngebäuden über Windenergieanlagen bis zu Verkehrstrassen. Dabei hat sie den Auftrag, die Interessen von Vorhabenträgern, Betroffenen und der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen. Andererseits betreibt, steuert und erhält die Verwaltung – selbst oder über öffentliche Unternehmen – Infrastrukturen der Daseinsvorsorge wie Häfen, Schulgebäude, Verkehrsnetze oder den öffentlichen Nahverkehr.
Zielzustand der agentischen Verwaltung
In der agentischen Verwaltung erstellen agentische KI-Systeme auf Grundlage laufend verfügbarer Daten Bedarfsprognosen, die Handlungsbedarfe frühzeitig sichtbar machen und eine vorausschauende Planung ermöglichen. In Genehmigungsverfahren orchestrieren Agenten Abläufe und übernehmen die fachliche Grundlagenarbeit. Sie prüfen Unterlagen, beteiligen Fachbehörden parallel statt nacheinander, bündeln Stellungnahmen und Einwendungen und machen die abzuwägenden Belange transparent. Es bleibt mehr Zeit für die beratende, ebenfalls agentisch unterstützte Begleitung z. B. von Bauträgern oder den Bereitstellern von Infrastruktur (u. a. zur Identifikation geeigneter Flächen, zu rechtlichen Einschränkungen, etc.). Vorhaben bescheiden Agenten, wo rechtlich zugelassen, selbst – bei stets angemessener menschlicher Kontrolle. Verfahren benötigen so nur noch einen Bruchteil heutiger Laufzeiten. Im Betrieb überwachen Agenten den Zustand der Infrastruktur kontinuierlich, erkennen Wartungsbedarfe, bevor Schäden entstehen, und steuern Auslastung sowie Abläufe in Echtzeit. Ihre Erkenntnisse fließen unmittelbar in die nächste Planung zurück.
Leitmotiv des Wandels
KI-Agenten ermöglichen künftig, Infrastruktur vorausschauend und kollaborativ zu planen, genehmigen und zu betreiben. So gewinnt die Verwaltung Raum, als serviceorientierte Partnerin von Unternehmen und Gesellschaft gemeinsam Ziele zu definieren, sie zu erörtern und zu verantworten.
Illustrativer Anwendungsfall: Antrags- und Genehmigungsverfahren
Abbildung 8: Illustrativer Anwendungsfall „Planung & Infrastruktur“
Beispiel „Bauvorhaben effizient und rechtssicher planen“
Bereits heute zeigen Plattformen wie DiPlanung für Raumordnung und Planfeststellung, KOPLA für immissionsschutzrechtliche Verfahren und der digitale Bauantrag in Richtung Zielbild einer agentischen Verwaltung. Viele dieser Fachverfahren greifen auf KI-Module des („Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch KI“) zurück. Als nachnutzbare, agentische KI-Plattform für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung bietet unter anderem spezialisierte Software-Agenten zur Nachnutzung an, die Teilaufgaben innerhalb der Gesamtprozesse übernehmen können.
Für ein Unternehmen, das eine Windenergieanlage oder eine Trasse plant, beginnt das Verfahren nicht mit einem Antrag, sondern schon bei der Standortsuche. Ein Agent gleicht Flächenausweisungen, Abstände sowie Artenschutz-, Denkmal- und Luftfahrtbelange mit den verfügbaren und Geo- und ab und zeigt früh, wo Konflikte drohen. Aufkommende Fragen zu Ermessensspielräumen lassen sich früh im Beratungsgespräch mit den Fachbehörden klären und über Vorbescheide absichern. Anstatt Unterlagen in analoger oder digitaler Form zu versenden, arbeiten Vorhabenträger, Genehmigungsbehörde, Fachbehörden und Öffentlichkeit zukünftig in einem gemeinsamen, digitalen Vorgangsraum zusammen. In diesem digitalen Raum stellen Vorhabenträger, Gutachter und Planungsbüros die Unterlagen zusammen, während Agenten sie fortlaufend bei der Befüllung unterstützen sowie auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen. Nachforderungen werden zur Ausnahme. Auch nach der Einreichung sieht das Unternehmen jederzeit, welche Stelle woran arbeitet und welche Fragen offen sind. Einfach gelagerte, regelkonforme Vorhaben werden somit binnen Tagen statt Monaten beschieden. Bei komplexen Vorhaben verkürzt sich das Verfahren, weil Agenten für eine erhöhte Antragsqualität sorgen, Prüfungen parallel statt nacheinander laufen können und die Beteiligung optimiert wird. Planungssicherheit entsteht damit nicht erst mit dem Bescheid, sondern bereits schrittweise im laufenden Verfahren.
Für die Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörde verschiebt sich die Arbeit von der Verfahrensverwaltung zur stärkeren Fokussierung auf die Entscheidungsverantwortung. Agenten übernehmen die Eingangsprüfung, Vollständigkeitskontrolle und das Fristenmanagement. Sie beteiligen die Träger öffentlicher Belange parallel, führen deren Stellungnahmen zusammen, machen Widersprüche frühzeitig sichtbar und eskalieren sie bei Bedarf. In der Öffentlichkeitsbeteiligung verdichten sie tausende Einwendungen zu einer nachvollziehbaren Landkarte von Themen und Betroffenheiten und bereiten Erwiderungen vor. Wo Prüfmaßstäbe standardisiert sind, führen die Agenten die Prüfung vollständig durch und entscheiden, soweit es der rechtliche Rahmen erlaubt. Für die planerische Abwägung in der Planfeststellung liefern sie einen strukturierten Entscheidungsvorschlag mit dokumentierter Begründung. Die Sachbearbeitung konzentriert sich auf die Beratung der Vorhabenträger, die frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit, die Bearbeitung strittiger und komplexer Belange sowie die rechtliche Abwägung. Jede Entscheidung bleibt protokolliert, nachvollziehbar und gerichtlich überprüfbar.
