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Nach der Geburt erkennt der Staat von selbst, was Eltern zusteht

Heute
Wer heute eine Leistung bekommen will, muss meist einen Antrag stellen. Wer nichts von der Leistung weiß, stellt keinen Antrag und bekommt nichts.
Dabei haben Behörden schon viele Daten über Bürgerinnen und Bürger. Zum Beispiel weiß das Standesamt, dass ein Kind geboren wurde. Und das Finanzamt kennt das Einkommen der Eltern. Mit solchen Daten könnten Behörden oft erkennen, ob jemand Anspruch auf eine Leistung hat.
Bisher gibt es aber zwei Hindernisse:
- Behörden verwenden unterschiedliche technische Systeme. Deshalb kann eine Behörde die Daten aus einer anderen Behörde oft nicht verarbeiten.
- Behörden dürfen die Daten über eine Person oft nicht miteinander teilen. Das Gesetz erlaubt das nur in wenigen Fällen.
Idee für die Zukunft
Nach einer Geburt könnte es so ablaufen: Die Klinik meldet die Geburt an das Standesamt. Das Standesamt gibt die Information an andere Behörden weiter, zum Beispiel an die Familienkasse. So bekommt die Familie das Kindergeld automatisch. Außerdem beginnen mehrere KI-Agenten mit der Arbeit. Sie holen Daten von verschiedenen Stellen, zum Beispiel vom Finanzamt. Sie prüfen mit diesen Daten, auf welche weiteren Leistungen die Familie Anspruch hat.
Vorausgefüllter Antrag auf Elterngeld
KI-Agenten füllen den Antrag auf Elterngeld aus. Die Eltern bekommen diesen ausgefüllten Antrag. Sie geben nur an, wer in welchen Monaten Elterngeld bekommen soll. Dann schicken sie den Antrag ab.
Kindergeld und Elterngeld
Die Eltern bekommen kurz nach der Geburt automatisch Kindergeld überwiesen.Die KI-Agenten füllen außerdem den Antrag auf Elterngeld aus. Die Eltern bekommen diesen ausgefüllten Antrag. Sie geben nur an, wer in welchen Monaten Elterngeld bekommen soll. Dann schicken sie den Antrag ab.
Kinderzuschlag für Familien mit wenig Einkommen
Wenn die Familie wenig Einkommen hat, füllen die KI-Agenten auch einen Antrag auf Kinderzuschlag aus. Die Eltern müssen nur die Nachweise ergänzen, die noch fehlen. Dazu laden sie die Nachweise mit dem Handy hoch oder sie erlauben den KI-Agenten, die Nachweise selbst zu holen.
Falls sich später das Einkommen ändert, berechnet ein KI-Agent automatisch, ob sich dadurch beim Kinderzuschlag etwas ändert.
Ihre Meinung
Datenaustausch
Heute dürfen Behörden meist nicht von selbst prüfen, ob jemand Anspruch auf eine Leistung hat. Denn dazu müssten sie Daten über diese Person miteinander teilen. Aber das verbietet das Gesetz in vielen Fällen. Damit eine Behörde von selbst mit einer Leistung auf Sie zukommen kann, müsste sich das Gesetz ändern.
Wie stehen Sie dazu?
Der Staat kommt von selbst auf Sie zu, weil Sie Anspruch auf eine Leistung haben. Damit das funktioniert, tauschen Behörden Daten über Sie aus.
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Neue Technik kann Fragen und Sorgen auslösen. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.
Wer sieht meine Daten?
Ein KI-Agent kann für jeden Fall nur die Informationen sehen, die er für diesen Fall braucht. Und er kann sie nur so lange sehen, wie er daran arbeitet. Danach speichert er ab, woher er die Daten ursprünglich bekommen hat. Das ist wichtig, damit Menschen später verstehen können, wie der KI-Agent zu einem Ergebnis gekommen ist.
Ihre Daten bleiben bei den einzelnen Behörden. Der Staat sammelt Ihre Daten nicht an einem Ort.
Außerdem dürfen Behörden Ihre Daten nicht einfach für jeden Zweck nutzen. Sie dürfen sie nur für das verwenden, was ein Gesetz erlaubt.
Für manche Ideen müssen sich erst Gesetze ändern. Angenommen, eine Behörde prüft von selbst, ob Sie Anspruch auf eine Leistung haben. Die Behörde muss dafür Ihre Daten nutzen, bevor Sie einen Antrag gestellt haben. Damit das erlaubt ist, muss der Staat in vielen Fällen erst Gesetze ändern oder neue Gesetze schreiben.
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Entscheidet eine Maschine über mich?
Das hängt vom Risiko ab und davon, was die Gesetze erlauben.
Das Risiko wird vorher bewertet. Bei Aufgaben mit viel Risiko müssen Beschäftigte an vielen Punkten im Prozess das Ergebnis eines KI-Agenten prüfen. Erst danach geht es weiter. Bei Aufgaben mit wenig Risiko gibt es weniger solche Prüfpunkte oder gar keine. Wenn es keine gibt, erledigen KI-Agenten die Aufgabe erst einmal allein und die Beschäftigten prüfen hinterher Stichproben.
Unabhängig vom Risiko können Beschäftigte immer eingreifen. Sie können jeden Fall an jedem Punkt selbst übernehmen.
Die Behörden prüfen laufend, ob die KI-Agenten zu den gleichen Ergebnissen kommen wie Beschäftigte. Dafür bearbeiten Beschäftigte einen Teil der Fälle selbst. Danach vergleichen sie ihre Ergebnisse mit denen der KI-Agenten. Wenn die Ergebnisse zu stark abweichen, überarbeitet die Behörde den KI-Agenten oder ersetzt ihn.
Wenn ein KI-Agent allein über einen Fall entscheidet, ist das eine vollständig automatische Entscheidung. Heute gilt noch: Solche Entscheidungen sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Regeln dazu stehen zum Beispiel im Verwaltungsverfahrensgesetz (§ 35a). Diese Regeln könnten sich aber in Zukunft ändern.
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Kann ich mit einem Menschen sprechen?
Ja, wenn Sie das brauchen, können Sie statt mit einem KI-Agenten mit einem Menschen sprechen. Außerdem erfahren Sie immer, ob gerade ein Mensch oder ein KI-Agent antwortet.
Niemand muss digitale Angebote wie Apps oder Websites benutzen. Wenn Sie das nicht wollen oder können, bekommen Sie trotzdem dieselben Leistungen.
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